Leistungen

Vorsorge

Der Vorsorgevertrag

Der Bestattungsvorsorgevertrag bedeutet die persönliche Vorbereitung und Finanzierung der gesamten Organisation der Beerdigung. Er garantiert dem Vertragspartner den reibungslosen Ablauf der Leistungen, Lieferungen und letzten Wünsche, die gewissenhaft befolgt und eingehalten werden.

Die Finanzierung dieses Vertrags erfolgt durch die vollständige Bezahlung der Beerdigung oder durch eine monatliche Zahlung, wobei der Vertragsnehmer die Anzahlungen, die er leisten kann, selbst festlegt. Der Bestattungsvorsorgevertrag dient auch dazu, die Angehörigen von allen wichtigen Fragen zu entlasten und zu entlasten, die bei einem Todesfall anstehen.

Die Angehörigen müssen sich nicht um die richtigen Entscheidungen kümmern, die manchmal schwer zu treffen sind, wenn wir in Trauer sind.

Bestattungsunternehmen auf Everlife.ch

Die Hinterlegung von Willenserklärungen

Die Hinterlegung einer Willenserklärung besteht ebenso wie der Bestattungsvorsorgevertrag darin, dem Vertragspartner zu garantieren, dass seine Beerdigung nach seinem letzten Willen erfolgt.

Außerdem zahlt der Vertragspartner keinen Geldbetrag, sondern es wird ein Kostenvoranschlag beigefügt, der einen Überblick über die Höhe der Beerdigungskosten geben soll.

Im Folgenden finden Sie ein Dokument über die Hilfe bei der Vorbereitung der besonderen Bestimmungen.

Rückführung

Rückführung eines Leichnams

Wir sind auch befugt, die Rückführung von im Ausland verstorbenen Personen in die Schweiz und die Überführung von in der Schweiz verstorbenen Personen in ihr Heimatland zu organisieren. Diese Dienstleistung erstreckt sich auf Länder in der ganzen Welt. Die Überführung erfolgt entweder per Leichenwagen oder per Flugzeug.

Offizielle Formalitäten

Wir kümmern uns um alle notwendigen offiziellen Formalitäten und koordinieren den reibungslosen Ablauf der Rückführung mit den Gebietskörperschaften, der Polizei, den Botschaften/Konsulaten sowie mit der Versicherungsgesellschaft, wenn der Verstorbene im Todesfall einen Versicherungsschutz für die Rückführungskosten hat. Wenn der Verstorbene nicht versichert ist, müssen die Angehörigen die Kosten für die Rückführung tragen.
FAQ

Der Tod

Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, übergeben Sie es ungeöffnet der zuständigen Stelle (Friedensrichter). Dieser wird die Erben vorladen, um ihnen den Inhalt mitzuteilen.

Nehmen Sie Kontakt mit der Ausgleichskasse am Wohnort der verstorbenen Person auf, um Verzögerungen bei der Auszahlung einer allfälligen Witwen-/Witwer- oder Waisenrente zu vermeiden. Die Adressen der Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Seiten des kantonalen Telefonbuchs.

  • Die Gemeinde (Buchung Kirche und Offizial).
  • Der Friedhof oder das Krematorium.
  • Das Krankenhaus oder die Einrichtung, in dem/der sich der Todesfall ereignet hat.
  • Das Standesamt des Todesortes. Je nach den Umständen des Todes, Vereinbarung der Formalitäten mit den Gerichtsbehörden, den kantonalen Behörden oder der Präfektur.
  • Flughafen für Rückführungssituationen.
  • Die Wohn- und Heimatgemeinde, die AHV-Kasse, das Friedensgericht und die kantonale Steuerbehörde.
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